Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) fordert eine gesetzliche Regulierung des Sachverständigenwesens


Der BVS erneuert seine alte Forderung das Sachverständigenwesen gesetzlich zu regulieren.
Weder auf Bundesebene noch auf europäischer Ebene würden bislang verbindliche Regeln festgeschrieben.

Anlässlich der Delegiertenkonferenz des BVS am 15.06.2012 in Potsdam erneuerte der Verband seine Forderung.
BVS-Präsident Roland R. Vogel erläutert: "Sachverständige werden von Unternehmen, Institutionen, Privatleuten und Gerichten beauftragt. Häufig haben ihre Gutachten und Empfehlungen erhebliche Auswirkungen, zum Beispiel auf die Sicherheit oder die Wertermittlung von Gebäuden. Es ist absolut unverständlich, dass die Bezeichnung 'Sachverständiger' ungeschützt ist."

Der BVS macht sich seit Jahrzehnten - bislang jedoch erfolglos - für die gesetzliche Regulierung seines Berufsstands stark.

Solange dies nicht der Fall ist, bauen Sie auf den öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter wenn Sie eine kompetente Immobilienbewertung z.B. im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, für steuerliche Zwecke für das Finanzamt oder auch bei Scheidungen benötigen. Die Qualifikation des öffentl. bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung wird durch Überprüfung der Fachkunde und Überwachung und regelmäßige Fortbildungspflichten durch die Industrie und Handelskammern geprüft und garantiert ihnen eine marktgerechte Verkehrswertermittlung die auch gerichtsfest ist.

Sachverständigenbüro für Immobilien
Frank Römer

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